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Lohn Gehalt

Zur Berechnung von

Lohn

Gehalt

müssen dem Arbeitgeber nicht nur Angaben zur Person sowie dessen

Steuer

-ID vorliegen, sondern bei einer Hauptbeschäftigung auch die elektronische Steuerkarte. Auf der Steuerkarte sind die Zahl der Kinder (ohne eigenes oder mit niedrigem

Einkommen

/

Ausbildungsvergütung

), die Konfessionszugehörigkeit,

Kinderfreibeträge

sowie die jeweils gültige Steuerklasse eingetragen.

Aufgrund dieser Eintragungen bei der Berechnung von

Lohn

Gehalt

lassen sich

Abgaben

zur Krankenkasse,

Kirchensteuer

, Renten-, Pflege-,

Arbeitslosenversicherung

sowie, anhand der eingetragenen Steuerklasse, die zu entrichtende

Lohnsteuer

ermitteln. Die Zuordnung der

Steuerklassen

für

Arbeitnehmer

bei der Berechnung von

Lohn

Gehalt

setzt sich wie folgt zusammen:
  • Steuerklasse I, nicht verheiratet, verwitwet oder geschieden.
  • Die Steuerklasse II wie I, jedoch mit einem Entlastungsbetrag für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, für das sie einen

    Kinderfreibetrag

    erhalten, in einer gemeinsamen Hauptwohnung leben und die Grundlage für die Ehegattenveranlagung nicht gegeben ist und keine weitere Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Wohnung gemeldet ist.
  • Steuerklasse III ist die Wahl für Verheiratete, nicht ständig getrennt lebende

    Arbeitnehmer

    , deren Ehepartner kein eigenes

    Einkommen

    oder in die Steuerklasse V eingruppiert ist.
  • Steuerklasse IV kommt für Verheiratete, die nicht ständig getrennt leben, aber beide

    Lohn

    Gehalt

    beziehen, in Frage.
  • Für Verheiratete, die nicht ständig getrennt leben, beide Arbeitslohn beziehen und auf gemeinsamen Antrag ein Ehepartner in Steuerklasse III eingestuft ist, ist Steuerklasse V vorbehalten.
  • Bezieht ein

    Arbeitnehmer

    Lohn

    Gehalt

    von mehreren Arbeitgebern, wird auf der zweiten und allen weiteren Steuerkarten die Steuerklasse VI eingetragen.

Bei einer geringfügigen Beschäftigung entfällt die Abgabe der elektronischen

Lohnsteuerkarte

, hier wird ein Pauschalbetrag vom Arbeitgeber an die Bundesknappschaft abgeführt.


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