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Lohnabrechnung

Vor einigen Jahrzehnten war es noch nicht unbedingt üblich, das erarbeitete Geld am Ende eines Monats auf das Girokonto des Arbeitnehmers zu überweisen: Direkt aus dem Lohnbüro konnte man sich die Lohntüte abholen, in der sich Bargeld befand. Auf dem beiliegenden Lohnstreifen erfuhr man, wie sich der Betrag zusammen setzte.

Heute werden

Lohn

und

Gehalt

ausschließlich auf das Girokonto des Arbeitnehmers überwiesen, einige staatliche Banken wie zum Beispiel die Sparkassen sind deshalb verpflichtet, jedem Kunden ein Konto auf Guthabenbasis zur Verfügung zu stellen, unabhängig davon, ob er eine gute Bonität hat oder nicht. Die Lohnstreifen gehören auch der Vergangenheit an. Zu der Überweisung auf das Girokonto gibt es eine ausführliche

Lohnabrechnung

auf mindestens einer DIN A4-Seite, weil diese besser zu archivieren und zu vervielfältigen ist als die kleinen, unhandlichen Streifen.

Auf der

Lohnabrechnung

findet der

Arbeitnehmer

zunächst detailliert seinen Bruttoverdienst plus Zuschläge aufgelistet. Auch die vermögenswirksamen Leistungen werden brutto gezahlt, sie unterliegen der vollen Besteuerung und sind sozialversicherungspflichtig. Von der Gesamtsumme wird dann zunächst die an das

Finanzamt

abgeführte

Lohnsteuer

abgezogen. Ist der

Arbeitnehmer

Mitglied einer Kirche, muss er je nach Bundesland 8-9% seiner

Lohnsteuer

als

Kirchensteuer

abführen. Auch dies ist auf der

Lohnabrechnung

ersichtlich. Dann folgt die Auflistung der

Sozialabgaben

für

Krankenversicherung

,

Rentenversicherung

,

Arbeitslosenversicherung

und

Pflegeversicherung

.

Am Ende bleibt der

Nettoverdienst

übrig, welcher extra ausgewiesen wird und relevant ist, wenn man Sozialleistungen beantragen oder einen Kredit aufnehmen will. Hat der

Arbeitnehmer

einen Vertrag abgeschlossen, in den die vermögenswirksamen Leistungen einfließen, wird dieser Betrag vom

Nettoverdienst

abgezogen. Die verbleibende Summe bekommt der

Arbeitnehmer

ausgezahlt.


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