Nettolohn.de Lexikon

Lohnberechnung

Welche Kriterien sind für die

Lohnberechnung

entscheidend? Der mit dem Arbeitgeber vereinbarte

Bruttolohn

ergibt sich entweder aus einem festen Betrag (

Gehalt

) oder er wird berechnet, indem die geleisteten Stunden mit dem

Stundenlohn

multipliziert werden. Eventuell kommen noch Zuschläge für Überstunden,

Arbeit

an Sonn- und Feiertagen oder sonstige Zuschläge dazu. Die meisten dieser Zuschläge sind steuerpflichtig. Der

Bruttolohn

wird nun um die gesetzlichen

Abzüge

reduziert.

Dies sind zunächst einmal die

Steuern

. Für die Berechnung der

Lohnsteuer

ist neben der Höhe des Arbeitsentgelts entscheidend, welcher Steuerklasse der Lohnempfänger angehört und ob

Kinderfreibeträge

oder sonstige

Freibeträge

auf seiner

Lohnsteuerkarte

vermerkt sind.

Zu den gesetzlichen Abzügen in der

Lohnberechnung

zählen auch die Arbeitnehmerbeiträge zur

Sozialversicherung

,

Pflegeversicherung

und

Arbeitslosenversicherung

. Diese werden mit einem entsprechenden Prozentsatz vom

Bruttolohn

ermittelt und haben einen Höchstsatz. Ebenfalls abgezogen werden die Kosten für die

Krankenversicherung

. Bei der gesetzlichen

Krankenversicherung

zahlen Arbeitgeber und

Arbeitnehmer

jeweils die Hälfte der Beiträge. Bei den privaten Krankenversicherungen sind die Regelungen unterschiedlich; normalerweise trägt auch hier der Arbeitgeber einen Zuschuss, häufig in Höhe des Anteils, der bei gesetzlicher

Krankenversicherung

anfallen würde.

Zur

Lohnberechnung

gehören auch sonstige Zusatzleistungen des Arbeitgebers wie

Fahrtkostenzuschuss

, Kindergartenzuschuss oder Vergütungen für Dienstreisen, die zusammen mit dem

Lohn

ausbezahlt werden. Was dann bei der

Lohnberechnung

letztlich herauskommt, nennt man den

Nettolohn

. Das ist der Betrag, der nach allen gesetzlichen Abzügen auf das Konto des Arbeitnehmers überwiesen wird.


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